Diese Frage lässt sich nicht pauschal beantworten. Zum einen ist zu berücksichtigen, dass der erforderliche Vorratsbestand es Ihnen erst ermöglicht, den Ertrag zu erwirtschaften, aus dem sich in der Regel der Unternehmenswert ableitet. In der Kaufpreisüberleitungsrechnung bzw. Equity Bridge finden die Vorräte keine direkte Berücksichtigung, sondern „verstecken” sich in der Working-Capital-Anpassung. Diese kann für eine zusätzliche Vergütung sorgen, wenn die Vorräte und somit das Working Capital zum Transaktionsstichtag überdurchschnittlich hoch waren – jedoch nur für den Betrag über dem Durchschnitt, nicht für den gesamten Vorratsbestand. Anders kann es aussehen, wenn Sie strukturell zu hohe Vorräte haben, die alle werthaltig sind, d. h., wenn signifikante stille Reserven bestehen. In einem solchen Fall kommt eine zusätzliche Vergütung in Frage.