Bei einem Anteilsverkauf geht das Unternehmen ganzheitlich, das heißt mit allen Aktiva und Passiva, auf den neuen Eigentümer über. Entsprechend gehören dem Käufer damit mittelbar auch die Geldbestände, genauso aber auch die Schulden. Daher ist bei der Bestimmung des Kaufpreises die Nettoverschuldung zu einem bestimmten Stichtag kaufpreisentscheidend.