„Locked Box” bezeichnet bei Anteilsverkäufen (auch „Share Deals” genannt) ein Prinzip der wirtschaftlichen Abgrenzung zu einem festgelegten Stichtag. Käufer und Verkäufer können sich beispielsweise darauf einigen, dass der Anteilsverkauf wirtschaftlich rückwirkend zum 1. Januar des laufenden Jahres stattfindet. Ab diesem Stichtag gilt dann „Locked Box”, was sinngemäß bedeutet, dass der Verkäufer, wie bei einer „geschlossenen Kiste”, keine weiteren Mittel entnehmen darf. Dies ist häufig sinnvoll, da der Kaufpreis zum Stichtag 31.12. berechnet wurde und dabei im Rahmen der Equity-Bridge die Vermögensverhältnisse (Barmittel und Schulden) berücksichtigt wurden. Sollten weitere Ausschüttungen erfolgen, ist der Kaufpreis entsprechend anzupassen.







