Meist raten wir Unternehmern, ihr Geschäft so weiterzuführen, als würden sie es nicht verkaufen. Im Zuge der Abgrenzung rund um den Transaktionsstichtag und die Equity Bridge stellen Investitionen jedoch einen vermeintlichen Sonderfall dar: Wenn der Verkäufer kurz vor dem Stichtag eine Investition tätigt (beispielsweise in eine Maschine), steigt zwar das Anlagevermögen, allerdings sinkt der Cashbestand oder die Bankverbindlichkeiten steigen. Beides wirkt sich, wie der Artikel gezeigt hat, negativ auf den Kaufpreis aus. Das Anlagevermögen hat keinen direkten Einfluss auf den Kaufpreis, sondern gilt üblicherweise als mit dem Ertragswert abgegolten. Aus diesem Grund sollten Investitionen kurz vor dem Verkauf gut durchdacht und gegebenenfalls mit dem Käufer abgesprochen oder finanziell sinnvoll strukturiert werden.







