Der Kaufvertrag
An sich ist doch alles schnell geklärt: Unternehmen X wird für Kaufpreis Y von A an B veräußert. Dennoch umfassen Unternehmenskaufverträge – unabhängig von Größe oder Rechtsform der Gesellschaft – oftmals deutlich mehr als 25 Seiten. Der Käufer verlangt vom Verkäufer Garantien für den Zustand der Gesellschaft, während der Verkäufer die im Raum stehenden Haftungssummen reduzieren möchte. Falls der Verkäufer auch nach der Transaktion im Unternehmen verbleibt, müssen in der Regel noch weitere Verträge auf Gesellschafterebene verhandelt werden. Hinzu kommt die steuerliche Transaktionsstruktur.
Kaufpreis erhalten ist nicht gleich Kaufpreis behalten
Die Liste mit Stolpersteinen auf der Zielgeraden ist lang. Umso wichtiger, dass hier keine Fehler passieren. Unsere Erfahrung aus weit über 100 verhandelten Verträgen steht Ihnen vollumfänglich zur Verfügung. Nichtsdestotrotz arbeiten wir stets im Schulterschluss mit weiteren Rechtsanwälten und Steuerberatern unseres Netzwerks, um Ihnen ein höchstmögliches Maß an Sicherheit zu gewährleisten. Alles mit dem Ziel, dass Sie auch in Jahren und Jahrzehnten noch von einer in allen Aspekten gelungenen Unternehmensnachfolge sprechen und mit Stolz auf die Übergabe Ihres Lebenswerks blicken.